Wie kann man Auslandsüberweisungen vornehmen?

Nicht zuletzt durch das Internet und der damit verbundenen Möglichkeit, weltweit Einkäufe zu tätigen, wächst die Zahl der Auslandsüberweisungen ständig an. Seit dem im Jahr 2002 inkraftgetretenem Gesetz und der Einführung der EU-Standardüberweisung ist eine Auslandsüberweisung innerhalb der EU ohne großen Aufwand möglich und kann in der Regel auch online durchgeführt werden.

Bei einer außereuropäischen Auslandsüberweisung hingegen kann die EU-Standardüberweisungsvorlage nicht verwendet werden. Hierfür muss ein Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr erstellt werden. Zudem können hierbei wesentlich höhere Gebühren als bei SEPA-Überweisung innerhalb Europas anfallen.

Wie wird eine Auslands- / SEPA- Überweisung innerhalb der EU durchgeführt?

Eine Auslandsüberweisung in Länder der EU, Island, Lichtenstein, der Schweiz und Norwegen wird über die EU-Standardüberweisung / SEPA durchgeführt. Diese ist im Aufbau identisch mit einer Inlandsüberweisung, jedoch müssen neben den üblichen Daten, wie z.B. Empfängername, Überweisungsbetrag und den Angaben zum Kontoinhaber noch weitere Daten angegeben werden.

Hierbei handelt es sich zum einen um die IBAN-Nummer, welches eine internationale Bankkontonummer mit maximal 34 Stellen ist. Und zum anderen um den zwischen 8 und 11 Zeichen langen BIC-Code. Diese beiden Zahlen-Codes ersetzen somit die Angaben von Bankleitzahl und Kontonummer, welche bei Inlandsüberweisungen angegeben werden müssen.

Die Kosten für eine EU-Auslandsüberweisung dürfen durch die EU-Preisverordnung aus dem Jahr 2006 bei einem Betrag bis zu 50.000 Euro nicht die Kosten für eine entsprechende Überweisung im Inland überschreiten.

Wie wird eine Überweisung ins außereuropäische Ausland durchgeführt?

Bei einer Überweisung ins außereuropäische Ausland ist ein „Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr“ zu stellen. Dieser ist in der Regel direkt bei der Bank erhältlich oder kann bei Direktbanken auf Antrag zugesandt werden. Beim Ausfüllen des Zahlungsauftrages sind ausführlichere Daten als im Vergleich zu einer SEPA-Überweisung erforderlich: Beim Auftraggeber handelt es sich hierbei, neben der Bankleitzahl und der Kontonummer, auch um den Namen und die vollständige Anschrift. Beim Empfänger sind diese Daten ebenfalls erforderlich, jedoch müssen hier zusätzlich noch der Name und die Anschrift der Empfängerbank mit angegeben werden. Zusätzlich sind die Angabe der IBAN-Nummer sowie der SWIFT-Code erforderlich.

Die Kosten für eine Überweisung ins außereuropäische Ausland können unterschiedlich hoch ausfallen und sind je nach Bank verschieden.

In Zusammenhang mit der Auftragserteilung hat hier der Auftraggeber mehrere Möglichkeiten, wie diese entstehenden Kosten aufgeteilt werden können:

  • Bei einer BEN-Überweisung, bei der der Zahlungsempfänger sämtliche anfallenden Kosten der Überweisung zahlt. Diese werden in der Regel direkt vom Überweisungsbetrag abgezogen.
  • Bei der OUR-Überweisung trägt der Auftraggeber der Überweisung alle anfallenden Kosten.
  • Bei der SHARE-Überweisung teilen sich Zahlungsempfänger und Auftraggeber die entstehenden Kosten. Hierbei zahlt jeder die Kosten, welche bei der eigenen Bank durch die Ausführung des Auftrags entstehen.