Wie Girokonto eröffnen?

Spätestens sobald ein Jugendlicher die Schule beendet hat und das Berufsleben beginnt, ist das Eröffnen eines Girokontos zwingend erforderlich. Die Auswahl an Banken, Sparkassen und Kreditinstituten ist sehr groß und auch die Zahl der Onlinebanken ist enorm gewachsen. Da Jugendliche nicht immer ein Sparbuch oder ein Taschengeldkonto bei einer Bank besitzen, ist die Eröffnung eines Girokontos oft der erste Kontakt mit einer Bank. Hier stehen sie dann oftmals vor der Frage, wie das Girokonto eröffnen?

Welche Unterlagen werden für die Kontoeröffnung benötigt?

Um ein Girokonto alleine eröffnen zu können, muss die Volljährigkeit erreicht sein. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren ist die Zustimmung der sorgeberechtigten Elternteile notwendig. Für die Kontoeröffnung ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass zwingend notwendig. Der Gesetzgeber schreibt in § 154 AO (Abgaben Ordnung) diese Legitimationsprüfung vor. Bei Minderjährigen Personen müssen sich auch die Eltern durch Vorlage eines Ausweises legitimieren.

In der Regel füllt dann der Bankmitarbeiter den Eröffnungsantrag aus. Inhalt dieses Antrags sind neben den Angaben der persönlichen Daten unter anderem auch die „Erklärung über die wirtschaftliche Berechtigung“ nach § 8 des Geldwäschegesetztes (GwG). Das Einräumen eines Überziehungskredites oder das Aushändigen einer Kreditkarte wird in der Regel erst durch ein Belegen der monatlichen Einkünfte bewilligt. In einem solchen Fall ist das Vorlegen der letzten 3 Gehaltsabrechnungen oder des Arbeitsvertrages von Vorteil.

Nachdem der Eröffnungsantrag von allen Beteiligten unterzeichnet wurde, bekommt der Kunde seine Kontodaten ausgehändigt und das Konto steht in der Regel sofort zur Verfügung.

Besonderheiten bei einer Girokontoeröffnung

Um ein Girokonto zu eröffnen, bedarf es normalerweise lediglich eines gültigen Ausweises oder Reisepasses, jedoch können im Einzelfall auch weitere Unterlagen benötigt werden. Dieses ist zum Beispiel der Fall, wenn ein ausländischer Mitbürger ein Girokonto eröffnen möchte. Hier wird in der Regel neben dem Ausweis / Reisepass auch eine Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis im Zuge der Kontoeröffnung erbeten.

Neben dem Eröffnen eines Girokontos bei einer Bank vor Ort ist es auch möglich, ein Girokonto bei einer Onlinebank zu eröffnen. Hierbei wird der komplette Eröffnungsantrag online ausgefüllt.  Auch bei einer Onlinebank muss bei der Eröffnung eines Girokontos die Legitimationsprüfung durchgeführt werden. Dieses wird in der Regel durch das Post-Ident-Verfahren vorgenommen, bei dem ein Postbeamter die Identität anhand der Ausweisdaten auf ihre Richtigkeit überprüft und dieses der Bank bestätigt. Sind alle Daten korrekt ausgefüllt und eingesandt worden, erhält der Kunde die EC-Karte und weitere Information zu seinem Girokonto per Post. Dieses kann je nach Bank zwischen 2 und 5 Werktagen nach Eingang der kompletten Unterlagen liegen.

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letzte Aktualisierung: 09.10.2024