Wie geht man bei einer falschen Überweisung vor?

Trotz größter Sorgfalt kann es immer einmal vorkommen, dass es beim Ausfüllen einer Überweisung zu einem Fehler seitens des Kontoinhabers kommt. Meist handelt es sich dann hierbei um eine versehentlich falsch eingetragene Kontonummer oder Bankleitzahl. Wird dieser Fehler dann bemerkt, ist die Überweisung meist bereits getätigt. Dennoch kann das Schlimmste unter Umständen noch verhindert werden, wenn man schnell genug handelt.

Wie sollte bei einer versehentlichen falschen Überweisung gehandelt werden?

Wird der Fehler bei einer Onlineüberweisung noch vor Ablauf des Tages bemerkt, kann er diese Überweisung stornieren. Dieses geschieht in der Regel durch einen Anruf bei der Bank. Hier kann der Kundenberater die getätigte Überweisung manuell stornieren. Bei einigen Banken steht diese Möglichkeit auch innerhalb des Onlineportals zur Verfügung. Erst nach Ablauf des Tages beginnt die im § 675s BGB geregelte Ausführungsfrist für Zahlungsvorgänge, welche festlegt, dass dem Zahlungsempfänger nach Ablauf des Geschäftstages, welcher auf den Tag des Zahlungsauftrags folgt, der überwiesene Betrag gutgeschrieben werden muss.

Wird der Fehler innerhalb der Überweisung erst später bemerkt, das Geld jedoch dem anderen Konto noch nicht gutgeschrieben, so kann auch die Bank die Überweisung zwar nicht mehr stornieren, jedoch stoppen. Zusätzlich wird die Empfängerbank angewiesen, den fehlerhaften Betrag wieder zurückzubuchen, damit dieser dem Kundenkonto wieder gutgeschrieben werden kann. Bis dieser Vorgang abgeschlossen ist, können jedoch bis zu 7 Arbeitstage vergehen.

Wird der Fehler jedoch erst bemerkt, wenn der Betrag schon auf dem anderen Konto gutgeschrieben wurde, lässt die Empfängerbank den Betrag zurückbuchen. Dazu muss man die Fehlüberweisung der empfangenden Bank anzeigen.

Haftet die Bank, wenn ein Betrag versehentlich auf ein falsches Konto überwiesen wird?

Wird bei einer bargeldlosen Zahlung mittels einer Onlineüberweisung eine Überweisung durch einen Fehler bei der Eingabe der Kontonummer an einen falschen Empfänger geleitet, so trifft nach einem Urteil des Amtsgerichts München (Az. 222 C 5471/07) die Bank keine Schuld an diesem Fehler und ist somit nicht zum Schadensersatz verpflichtet ist. Die Bank ist bei einer Onlineüberweisung nicht dazu verpflichtet, die angegebene Kontonummer mit dem Namen des Empfängerkontos auf Richtigkeit zu vergleichen.

Anders sieht es bei einer von Hand ausgefüllten Überweisung aus. Hier überprüfen die Banken die Kontonummer und den Empfängernamen auf Richtigkeit und stoppen den Überweisungsvorgang bei Unstimmigkeiten und zu Klärungszwecken.