Was tun bei Kartenverlust?

Das Abhandenkommen der EC- oder auch der Kreditkarte ist nicht nur ärgerlich, sondern kann für den Karteninhaber auch große finanzielle Folgen haben. Um diesen finanziellen Schaden und einen weiteren Kartenmissbrauch möglichst zu umgehen, sollte die Kreditkarte oder die EC- bzw. Giro-Karte unmittelbar nach dem Feststellen des Verlustes gesperrt werden und die Bank über den Verlust der Karte informiert werden. Im Falle des Verdachts auf einen Diebstahl der Karte ist ein zusätzliches Informieren der Polizei evtl. in Verbindung mit einer Anzeige zu empfehlen.

Die Sperrung der EC- oder Kreditkarte erfolgt in der Regel telefonisch über eine entsprechende Notfallnummer oder eine Service-Hotline. Bei Giro- oder Kreditkartenkonten, welche in Verbindung mit einem Onlinekonto stehen, besteht je nach Bank zusätzlich zur Kartensperrung auch die Möglichkeit das komplette Konto vor Zugriffen sperren zu lassen.
Wie kann bei Kartenverlust die Kreditkarte oder EC- / Giro-Karte gesperrt werden?

Ist der Verlust der Kredit- oder EC-Karte bemerkt worden, sollte man diese umgehend telefonisch sperren lassen. Hierfür stehen dem Karteninhaber von EC- oder Kreditkarten mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Unter der Telefonnummer 116 116 ist seit 2005 der Sperr-Notruf gebührenfrei rund um die Uhr innerhalb Deutschlands erreichbar.
  • Der zentrale Sperrannahmedienst der Banken ist unter der Nummer +49 (0)1805-021021 erreichbar. Hier fallen aus dem deutschen Festnetz Gebühren in Höhe von 0,14 Euro / Minute an.

Zusätzlich sollten Inhaber von Kreditkarten, den Kartenverlust auch umgehend der Kreditkartengesellschaft mitteilen. Hierfür stehen Zentralrufnummern zur Verfügung, bei denen 24 Stunden am Tag der Verlust gemeldet werden kann.

Der Verlust der Visa-Karte, der Mastercard, der American Express (Amex) und vom Diners Club kann über folgenden Telefonnummern gemeldet werden:

  • Visakarte: 0800-8118440, aus dem Ausland: 0130-814910 (intern. Sprachcomputer)
  • Mastercard: 0800-8191040, aus dem Ausland: 00131-42756690
  • Amex: 069-97971000, aus dem Ausland: +49 69-9797-0
  • Diners Club: 0180-2345454, aus dem Ausland: +49 1805 336695

Die jeweiligen Telefonnummern sind zusätzlich auch auf allen Geldautomaten angegeben. Um die Bearbeitung zu vereinfachen, sollen beim Anruf alle kontorelevanten Daten, wie z.B. Konto- und Kartennummer etc. zu Hand sein. Zusätzlich sollten Datum, Uhrzeit und ggf. Name des Kundenbetreuers für eventuelle spätere Rückfragen etc. notiert werden.

Wer haftet für den entstanden Schaden bei Kartenverlust?

In erste Linie haftet der Karteninhaber für den Schaden, welcher durch den Kartenverlust entstanden ist. Erst nachdem der Verlust der Kreditkarte oder der EC-Karte bei einer der gültigen Sperrnummern gemeldet wurde, haftet die Bank für den auftretenden Schaden.

Wurde der Kartenverlust vorsätzlich herbeigeführt, ein Diebstahl erleichtert oder hat der Karteninhaber grob Fahrlässig gehandelt, besteht seitens der Bank keine Verpflichtung einen entstanden Schaden aufzukommen. In diesem Fall haftet der Kunde für alle auftretenden Kosten die im Zusammenhang z.B. mit Stornobuchungen oder Sollzinsen auftreten. Beispiel für eine grobe Fahrlässigkeit ist z.B. das vermerken der PIN auf der EC-/ Kreditkarte.