Was bedeutet Einlagensicherung?

Bei einer Einlagensicherung handelt es sich um eine in dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) besagte EU-Richtlinie, an dem alle deutschen Banken teilnehmen müssen. Diese Einlagensicherung gilt für alle durch Privatanleger getätigte Sichteinlagen, zu denen neben Sparguthaben, Festgeldanlagen oder Tagesgeldkonten auch die Guthaben auf Girokonten oder Kreditkarten zählen.

Top-Tagesgeldkonten:
Bank & Angebot Zins
(max.)
Zinsintervall mehr Info
2,30 % weiter
Alle Banken in unserem Tagesgeld-Vergleich.
Diese durch die Banken getätigte Einlagensicherung soll den Kunden vor dem Verlust seines Bankguthabens im Falle einer Insolvenz seiner Bank schützen bzw. den Verlust so gering wie möglich halten. Da die gesetzliche Einlagensicherung bei Verlusten nur einen maximalen Höchstbetrag absichert, sind viele Banken zusätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung auch an freiwilligen Einlagensicherungen beteiligt, um bei einem Schadensfall den sonst zu erleidenden Einlagenverlust des Kunden zu verhindern. Banken möchten gerade im Sparerland Deutschland für Kunden attraktiv sein und können sich keine Patzer erlauben.

Die auf einer EU-Richtlinie basierte Einlagensicherung wurde 1998 in deutsches Recht umgesetzt. Seither ist das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) bindend für alle deutschen Banken, die für Privatanleger eine solche Einlagensicherung tätigen müssen. Als Privatanleger sind hier neben Privatpersonen auch BGB-Gesellschaften (GbR), Stiftungen, eingetragene Vereine sowie kleine Unternehmen zu verstehen. Personenkreise, welche keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Entschädigung haben, sind im § 3 Abs. 2 EAEG aufgeführt.

Gesetzliche und freiwillige Einlagensicherung in Deutschland

Die gesetzliche Einlagensicherung innerhalb Deutschlands beträgt sein Januar 2011 100 % auf einen Anlagebetrag von maximal 100.000 € pro Sparer. Sparer, deren Guthaben unter dieser bzw. bis genau zu dieser Summe liegt, erhalten im Schadensfall den gesamten Verlust ersetzt. Sparer hingegen, deren Einlagen in Tagesgeldkonten, Bankguthaben oder Festgeldkonten den Höchstbetrag überschreiten, erhalten lediglich eine zugesicherte Entschädigung in Höhe von 100.000 €. Beträge, die darüber hinausgehen, werden im weiteren Insolvenzverfahren verhandelt und können im besten Fall nur noch anteilig erstattet werden.

Diese gesetzliche Absicherung sehen die meisten Banken gerade bei höheren Anlagesummen im Kundeninteresse als zu gering an. Aus diesem Grund haben sich mehrere deutsche Banken zusammengeschlossen und private Einlagensicherungsfonds für Banken, Sparkassen und auch Direktbanken ins Leben gerufen. Diese freiwilligen Fonds erstatten dem Anleger im Falle einer Insolvenz der Bank und dem damit verbundenen Verlust seines Guthabens auch Beträge oberhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Entschädigungsgrenze. Praktisch wird der tatsächlichen Verlustbetrag somit abgesichert. Bis zur welchen maximalen Grenze die jeweilige Bank oder Sparkasse entschädigt, gibt ihre Verband bzw. Einlagenverbund vor.

Es besteht keine Pflicht zur Teilnahme an diesen Fonds, jedoch haben sich die meisten Banken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken und auch Direktbanken diesen Systemen angeschlossen und versichern ihren Kunden daher eine Absicherung ihrer Einlagen in weit besserem Maße als gesetzlich vorgeschrieben.